AGB - Kraichgau Prime Beatz

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für DJ-Dienstleistungen durch Kraichgau Prime Beatz

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen Kraichgau Prime Beatz, dessen Mitarbeitern (nachfolgend „DJ“) und dem Auftraggeber.

1.2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

2. Vertragsschluss

2.1. Ein Vertrag zwischen dem DJ und dem Auftraggeber kommt wie folgt zustande. Eine Buchung durch den Auftraggeber stellt ein verbindliches Angebot dar, das schriftlich, per E-Mail oder über andere Kanäle erfolgen kann. Der Vertrag kommt mit Übermittlung der Auftragsbestätigung durch den DJ zustande. Der Zeitpunkt des Zustandekommens wird durch das Datum der Auftragsbestätigung definiert. Falls eine Anzahlung vereinbart wurde, wird der Vertrag erst mit Eingang der Anzahlung wirksam.

2.2. Bei Buchungen weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungsdatum erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich damit einverstanden, dass der DJ vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt. Das Widerrufsrecht erlischt hierdurch gemäß § 356 Abs. 4 BGB.

3. Leistungsbeschreibung

3.1. Der DJ erbringt Dienstleistungen gemäß der vertraglichen Vereinbarung. Dazu gehört insbesondere das Abspielen von Musik und ggf. die Moderation der Veranstaltung.

3.2. Die Bereitstellung von technischem Equipment erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3.3. Der DJ übernimmt keine Garantie dafür, dass die Musikauswahl oder Moderation den Geschmack aller Gäste trifft.

3.4. Sollte die Technik des DJs während der Veranstaltung ausfallen, verpflichtet sich der DJ, nach Möglichkeit Ersatzmaßnahmen zu ergreifen. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch besteht nur, sofern der Ausfall auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des DJs beruht. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.

3.5 Der DJ verwendet grundsätzlich die Original- bzw. Explicit- („Dirty“-)Versionen von Musikstücken. Dies gilt auch für Titel, die alternativ in sogenannten „Clean“ Versionen verfügbar sind. Wünscht der Auftraggeber den ausschließlichen Einsatz von Clean-Versionen, ist dieser Wunsch vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Veranstaltungsbeginn ausdrücklich mitzuteilen und bedarf der vorherigen Rücksprache sowie Zustimmung des DJs. Ein Anspruch auf die Verwendung von Clean-Versionen besteht nicht. Der DJ ist insbesondere nicht verpflichtet, zensierte oder bearbeitete Musikfassungen vorzuhalten, zu beschaffen oder nachträglich anzuschaffen. Kommt keine entsprechende Vereinbarung zustande, gilt die Verwendung der Original- bzw. Explicit-Versionen als vereinbart. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den DJ rechtzeitig darauf hinzuweisen, sofern Art oder Zielgruppe der Veranstaltung den Einsatz expliziter Inhalte ausschließt oder einschränkt. Unterbleibt dieser Hinweis, übernimmt der DJ keine Haftung für daraus resultierende Beanstandungen oder Ansprüche Dritter. Technische oder inhaltliche Einschränkungen im Musikbestand des DJs begründen keinen Mangel der Leistung.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1. Die Vergütung erfolgt auf Basis des vereinbarten Honorars, das im Vertrag oder Angebot festgelegt ist.

4.2. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

4.3. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

4.4. Der DJ ist berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Honorars zu verlangen.

4.5. Der Auftraggeber trägt die durch den Stromverbrauch der DJ-Tätigkeit entstehenden Kosten am Veranstaltungsort.

5. Stornierung, Rücktritt und Ersatz

5.1. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zu 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei stornieren.

5.2. Bei einer Stornierung innerhalb von weniger als 30 Tagen vor dem Veranstaltungstermin wird eine Stornogebühr von 50 % des vereinbarten Honorars fällig.

5.3. Bereits geleistete Anzahlungen werden im Falle einer Stornierung mit der fälligen Stornogebühr verrechnet.

5.4. Der DJ kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, wenn höhere Gewalt, Krankheit, behördliche Anordnungen oder sich auch kurzfristig ergebende Notwendigkeiten im Zusammenhang mit der hauptberuflichen Tätigkeit die Leistungserbringung unmöglich machen. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet.

5.5. Der DJ ist berechtigt, bei Krankheit oder unvorhersehbarem Ausfall einen gleichwertigen Ersatz-DJ zu stellen. In diesem Fall bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.

6. Widerrufsbelehrung für Verbraucher

6.1. Widerrufsrecht

Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Frist beginnt ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Zur Ausübung des Widerrufs muss der Auftraggeber den DJ (Kraichgau Prime Beatz, Am Römerbrunnen 5, 74906 Bad Rappenau) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail oder Post) informieren.

6.2. Folgen des Widerrufs

Im Falle eines Widerrufs werden alle Zahlungen innerhalb von 14 Tagen erstattet.
Falls der Auftraggeber verlangt hat, dass der DJ während der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, wird ein anteiliger Betrag berechnet.

6.3. Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der DJ die vereinbarte Leistung vollständig erbracht hat und der Auftraggeber dem Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt hat.
Ein Muster-Widerrufsformular wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

7. Haftung

7.1. Der DJ haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der DJ nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

7.2. Der Auftraggeber haftet für Schäden an bereitgestelltem Equipment, die durch ihn selbst, Gäste oder sonstige Dritte verursacht werden.

7.3. Der DJ haftet nicht für Lärmbeschwerden oder Verstöße gegen behördliche Vorschriften, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des DJs beruhen.

8. Urheberrecht und GEMA

8.1. Der DJ stellt sicher, dass die verwendete Musik ordnungsgemäß lizenziert ist.

8.2. Die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA obliegt dem Auftraggeber. Private Veranstaltungen sind in der Regel von GEMA-Gebühren befreit.

8.3. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA, sofern diese gemäß den GEMA-Richtlinien anmeldepflichtig ist.

8.4. Der Auftraggeber übernimmt alle anfallenden GEMA-Gebühren und stellt den DJ von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus einer unterlassenen oder fehlerhaften Anmeldung resultieren.

8a. Veröffentlichung von Audio- und Videoaufnahmen

8a.1. Der DJ übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Audio-, Foto- oder Videoaufnahmen, die durch Gäste, den Auftraggeber oder sonstige Dritte während der Veranstaltung angefertigt und veröffentlicht werden, insbesondere in sozialen Netzwerken oder auf sonstigen öffentlichen Plattformen.

8a.2. Dies gilt ausdrücklich auch für Aufnahmen, die urheberrechtlich geschützte oder lizenzierte Musik enthalten. Die Einhaltung sämtlicher urheber-, leistungs- und medienrechtlicher Vorschriften liegt ausschließlich in der Verantwortung der jeweils veröffentlichenden Person oder Stelle.

8a.3. Gleiches gilt für vom Auftraggeber oder in dessen Auftrag erstellte Werbe-, Image- oder Aftermovie-Videos sowie sonstige audiovisuelle Inhalte, die ganz oder teilweise Musik des DJs enthalten und öffentlich zugänglich gemacht werden.

8a.4. Der Auftraggeber stellt den DJ von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Veröffentlichung solcher Aufnahmen resultieren, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des DJs beruhen.

9. Technische Voraussetzungen und Sicherheitsbestimmungen

9.1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Veranstaltungsort geeignete Stromanschlüsse sowie eine ausreichende und sichere Fläche vorhanden sind.

9.2. Der DJ haftet nicht für Verzögerungen oder Einschränkungen, die auf mangelhafte technische oder örtliche Voraussetzungen zurückzuführen sind.

9.3. Der DJ ist berechtigt, die Leistung abzubrechen oder zu unterbrechen, wenn die Sicherheit von Personen oder Equipment nicht gewährleistet ist.

10. Datenschutz

10.1. Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Ergänzende Details können der Datenschutzerklärung entnommen werden.

10.2. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Verwendung von Foto- und Videomaterial zu Marketingzwecken einverstanden, sofern kein ausdrücklicher Widerspruch erfolgt.

10.3. Daten werden nach Abschluss der Veranstaltung gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

11. Atemalkoholmessung

11.1. Der DJ stellt den Besuchern der Veranstaltung auf Buchung des Kunden ein Gerät zur Bestimmung der Atemalkoholkonzentration zur Verfügung. Es handelt sich um das Modell mit der Bezeichnung „X“ des Herstellers „ACE“.

11.2. Der DJ gewährleistet, dass das Gerät zum Zeitpunkt der Verwendung gemäß den aktuellen Herstellervorgaben gewartet, gelagert und kalibriert ist. Eine Kalibrierung ist nicht gleichbedeutend mit einer Eichung.

11.3. Die durch das Gerät ermittelten Werte stellen ausnahmslos Anhaltspunkte und Richtwerte dar. Es besteht keinerlei Anspruch auf Verbindlichkeit. Eine amtliche Messung wird hierdurch nicht ersetzt. Der Hersteller wirbt mit „Polizeigenauigkeit“ und einer Genauigkeit von Plus/Minus 0,05 Promille bei 1,00 Promille als Referenzwert.

11.4. Für die technische Genauigkeit und Funktionsfähigkeit ist ausschließlich der Hersteller verantwortlich. Der DJ übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit der Messwerte und keine Verantwortung für Handlungen oder Entscheidungen, die auf Grundlage der Messwerte getroffen werden.

11.5. Die Nutzung des Gerätes erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Anwenders. Eine Haftung des DJs für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die aus der Nutzung oder den angezeigten Ergebnissen entstehen, ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.

11.6. Herstellerseitig wird vorgegeben, vor einem Test mindestens für die Dauer von 15 Minuten keinen Alkohol zu konsumieren. Rauchen, Essen und Kaugummis vor dem Test sind zu vermeiden. 

11.7. Ein Atemalkoholwert ist unabhängig von einem Blutalkoholwert. Es können deutlich geringe Werte im Atemalkohol trotz (deutlich) höherer Beeinflussung durch Alkohol im Blut auftreten.

11.8. Eine Abschrift der Nummer 11 dieser AGB (in gültiger Fassung) wird jedem Nutzer für den Bedarfsfall noch vor der Nutzung zur Verfügung gestellt. Mit Nutzung des Gerätes erklärt sich ausnahmslos jeder Nutzer mit den Bestimmungen einverstanden und bestätigt, von den Bestimmungen Kenntnis erlangt zu haben.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

12.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

12.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Wohnsitz des DJs, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

 

Stand: 27.01.2026


 

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